Meine Meinung zum OVG-Urteil - Elternbeiträge Cottbuser Horte
In einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes vom 29.03.2019 wurde festgestellt, dass die Cottbuser Gebührentabellen zur Kalkulation der Elternbeiträge für den Hort unwirksam sind.
Dies wird natürlich Konsequenzen für die zukünftige Kalkulation als auch für mögliche Rückzahlungen an die Eltern zur Folge haben. Um aber die richtigen Schlussfolgerungen ziehen zu können und keine Ungerechtigkeiten aufkommen zu lassen, ist es wesentlich, die schriftliche Begründung für die Nichtigkeit der Beitragstabelle Hort abzuwarten. Nur so können konkrete Schritte für die Korrektur gegangen werden. Denjenigen, die jetzt schon genau wissen, wie mit der Entscheidung des OVG umzugehen ist, sei gesagt, dass sie möglicherweise wieder Enttäuschungen produzieren werden. Hier gilt genau den Sachverhalt zu prüfen. Stellt sich heraus, dass Elternbeiträge zu viel gezahlt wurden, dann sind sie natürlich zurückzuerstatten.
Auch das Land hat durch das Kita-Gesetz dazu beigetragen, diese Situation nicht nur in Cottbus (so zum Beispiel sehr aktuell in Potsdam) erst entstehen zu lassen. Zum einen lässt das Kita-Gesetz an vielen Stellen einen weiten Spielraum für die kommunale Selbstverwaltung zum anderen führt die von uns Landtagsabgeordneten beschlossene Verbesserung der Qualität durch z.B. Verbesserung der Personalschlüssel im Krippen- und Kindergartenbereich, durch die Einführung eines Rechtsanspruches ab dem ersten Lebensjahr, durch die Verbesserung des Leitungsschlüssels, durch die Einführung von Sprachstands-erhebung und Sprachstandsförderung aufgrund des Konnexitätsprinzips zu neuen Regelungen der Finanzierung. Deshalb existieren gegenwärtig sechs unterschiedliche Regelungen, die die Zuschüsse des Landes an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ordnen. Viele dieser Regelungen basieren auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und Verfahren. Manche Regelungen führen dazu, dass vor Ort neue Probleme zwischen Jugendamt und freien Trägern zu lösen sind. Ich fordere die Landesregierung deshalb auf, das Kita-Gesetz grundsätzlich mit allen Spitzenverbänden, den Kommunen, den Landkreisen und kreisfreien Städten zu überarbeiten. Darin sollten qualitative Standards und Finanzierungsvorgaben eindeutig festgelegt werden und die verschiedenen Finanzierungsverfahren zwischen Land und örtlichem Träger zu einer Finanzierung zusammengeführt werden. Regelungen zu den Elternbeiträgen müssen gesetzlich eindeutig festgelegt werden und mittelfristig auch Bestand haben. Dieser Aufgabe wird sich die CDU in einer neuen Landesregierung nach der Landtagswahl annehmen.
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