Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg.
Wir haben sehr intensiv über das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben vom 26.2.2020 diskutiert. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht klargemacht: es gibt ein Recht, das Leben eigenständig zu beenden. Dieses Recht besteht nicht nur aufgrund einer unerträglichen, unheilbaren oder schweren Krankheit. Zudem hat das oberste deutsche Gericht auf das Recht hingewiesen, Hilfe von Dritten zu ermöglichen. Was bedeutet das für uns Ärzte? Bisher galt, auch in unserer Kammerverfassung, dass die Hilfe zum Töten durch einen Arzt in Brandenburg verboten ist.
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