Das Brandenburger Kabinett beschloss heute eine weitere Lockerung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Sie tritt bereits am morgigen Mittwoch (9. Februar) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar.
Neu: FFP2-Maskenpflicht statt 2G-Regel im gesamten Einzelhandel, 3G statt 2G auf Sportanlagen im Freien, Aufhebung der sogenannten „Hotspot-Regelung“ (damit keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr für Ungeimpfte), Anwesenheitsdokumentation zum Beispiel bei Veranstaltungen, Friseur oder in Gaststätten entfällt (Ausnahme: Einrichtungen des Gesund- heits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeheime).
Leider gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie. Da ich hätte ich mir ebenfalls eine Lockerung gewünscht! War so mit unseren Koalitionspartnern nicht durchsetzbar. Kommt wieder auf die Tagesordnung vor dem 23.Februar.
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