Steuerzahler dürfen nicht für Rausch der Cannabis-Konsumenten zur Kasse gebeten werden
Seit Anfang Juli 2024 dürfen nicht-kommerzielle Vereinigungen Cannabis anbauen. Für diese Regelung der Ampel müssen die Länder nun für die Umsetzung sorgen.
Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Cannabisanbau in Brandenburg der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Prof. Dr. Michael Schierack geht hervor, dass dafür eigens drei neue Stellen im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit geschaffen werden.
Sie sollen die Zulassung und Überwachung der Anbauvereinigung gewährleisten. Dazu erklären die Abgeordneten der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Prof. Dr. Michael Schierack und Gordon Hoffmann:
„Allen Beteuerungen zum Bürokratieabbau zum Trotz hat die Ampel mit ihrem Cannabisgesetz dafür gesorgt, dass sich die Verwaltung weiter aufbläht. Steuerzahler dürfen nicht für den Rausch von Cannabis-Konsumenten zur Kasse gebeten werden. Keiner weiß, wie die Kontrollen effektiv umgesetzt werden sollen. Aber drei neue Stellen werden mal eben durch die nachgeordnete Behörde des grünen Gesundheitsministeriums aus dem Boden gestampft, damit die Anbauvereine ihre Arbeit möglichst schnell aufnehmen können. Die CDU hat bereits angekündigt, dieses Ampel-Gesetz wieder zu kassieren. Das ist gut und richtig.“
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