„Rot-Rot-Grün in Brandenburg hat in Deutschland einmalig ein Parité-Gesetz verabschiedet, welches bei der Aufstellung einer Liste zu einer Landtagswahl vorschreibt, gleich viele Frauen wie Männer im Wechsel zu wählen. Die CDU hat das abgelehnt, weil damit der Gleichheitsgrundsatz für jeden Bürger verletzt wird.
Gleichberechtigung bedeutet Gleichheit vor dem Gesetz. Zum einen soll sie verhindern, dass Menschen benachteiligt werden: wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale, auf die sie keinen Einfluss haben. Zum anderen soll es keine privilegierte Behandlung einzelner Gruppen geben.
Genau das geschieht nun aber. Der Frauenanteil der Parteien liegt laut Brandenburgs Parlamentarischem Beratungsdienst zwischen 18 und 43 Prozent. Damit setzt das Parité-Gesetz das Gleichheits- und das Leistungsprinzip außer Kraft. Wenn eine Partei mit einem Frauenanteil von ca. 25 Prozent jeden zweiten Listenplatz weiblich besetzen muss, dann wird die Chancen- durch Ergebnisgleichheit ersetzt. Statt Personen nach Leistung oder Talent frei zu wählen, begünstigen solche Gesetze eine Gruppe pauschal.
Jeder kann sich in einer Partei engagieren und dort für einen Listenplatz kandidieren. Jeder Partei steht es frei, so viele Frauen zu nominieren, wie sie will. Sie kann schon heute Listen aufstellen, die zu 50 Prozent und mehr aus Frauen bestehen.
Und was sagt das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes von Brandenburg? „Die Einführung eines paritätischen Wahlvorschlagsrechts stellt eine an das Geschlecht anknüpfende Ungleichbehandlung dar, die nicht durch das Gleichberechtigungsgebot gerechtfertigt wird und damit verfassungswidrig ist.“
Wir wollen, dass Frauen in den kommunalen und Landesparlamenten gefördert werden, in dem wir den Rahmen für Frauen verbessern. Dafür hat unsere Frauenpolitische Sprecherin Kristy Augustin viele Vorschläge unterbreitet. Eine Zwangsquote lehnen wir jedoch ab.“
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